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   OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09   

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https://dejure.org/2009,15263
OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09 (https://dejure.org/2009,15263)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09 (https://dejure.org/2009,15263)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 6 AuslA 77/09 (https://dejure.org/2009,15263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslieferungshindernis nach Belgien zur Strafvollstreckung aus einem vor dieselbe Tat betreffenden Verurteilung in den Niederlanden ergangenen Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art 103 Abs 3 GG, § 73 S 2 IRG, Art 54 SDÜREO
    Anwendung des Grundsatzes "ne bis in idem" und des Art. 54 SDÜ bei der Auslieferung eines niederländischen Staatsangehörigen zur Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-367/05

    Kraaijenbrink - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09
    Dementsprechend führt auch der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung zu § 54 SDÜ aus, es sei Sache der zuständigen nationalen Instanzen zu prüfen, ob der Grad der Identität und des Zusammenhangs aller zu vergleichender tatsächlicher Umstände den Schluss zulässt, dass es sich um dieselbe Tat handelt (vgl. nur EuGH Urteil vom 18.7.2007 - C- 367/05 Rs. Kraaijenbrink NJW 2008, 164).

    C-150/05 van Straaten NJW 2006, 3406; Urteil vom 18.7.2007 - C- 367/05 Rs. Kraaijenbrink NJW 2008, 164; EuGH Urteil vom 18.7.2007 - C - 288/05 Kretzinger NJW 2007, 3412).

    Es handelt sich nicht schon deshalb um dieselbe Tat i.S.d. Art. 54 SDÜ, weil die Taten durch einen einheitlichen Vorsatz verbunden sind (EuGH Urteil vom 18.7.2007 - C- 367/05 Rs. Kraaijenbrink NJW 2008, 164).

    Wie ausgeführt reicht es auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof zur Annahme einer einheitlichen Tat im Sinne eines unlösbar miteinander verbundenen Tatsachenkomplexes nicht aus, dass die Taten durch einen einheitlichen Vorsatz verbunden sind (EuGH Urteil vom 18.7.2007 - C- 367/05 a.a.O.).

  • OLG Celle, 28.09.2007 - 2 Ws 261/07

    Kriterien für die Bewertung eines Vertragsschlusses als Vorteil i.S.d. §§ 331 ff.

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09
    Dementsprechend führt auch der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung zu § 54 SDÜ aus, es sei Sache der zuständigen nationalen Instanzen zu prüfen, ob der Grad der Identität und des Zusammenhangs aller zu vergleichender tatsächlicher Umstände den Schluss zulässt, dass es sich um dieselbe Tat handelt (vgl. nur EuGH Urteil vom 18.7.2007 - C- 367/05 Rs. Kraaijenbrink NJW 2008, 164).

    C-150/05 van Straaten NJW 2006, 3406; Urteil vom 18.7.2007 - C- 367/05 Rs. Kraaijenbrink NJW 2008, 164; EuGH Urteil vom 18.7.2007 - C - 288/05 Kretzinger NJW 2007, 3412).

    Es handelt sich nicht schon deshalb um dieselbe Tat i.S.d. Art. 54 SDÜ, weil die Taten durch einen einheitlichen Vorsatz verbunden sind (EuGH Urteil vom 18.7.2007 - C- 367/05 Rs. Kraaijenbrink NJW 2008, 164).

  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 342/04

    Ne bis in idem nach dem Schengener Abkommen (Strafklageverbrauch; Anwendung auf

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09
    Der BGH hat im Urteil vom 9.6.2008 (NStZ 2009, 457) eine einheitliche, zäsurlose Schmuggelfahrt durch mehrere Länder als eine Tat i.S.d. Art. 54 SDÜ angesehen, allerdings einschränkend ausgeführt, eine wesentliche Unterbrechung im Rahmen der Fahrt könne bereits eine Zäsur bilden, die dazu führe, dass die Tat aus zwei voneinander trennbaren Tatsachenkomplexen bestehe.

    Im Übrigen kann die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Klammerwirkung der Organisationsdelikte nicht uneingeschränkt auf den Tatbegriff i.S.d. § 83 Ziff. 1 IRG, Art. 54 SDÜ übertragen werden, da es sich bei diesem um einen eigenständigen, autonom europarechtlich auszulegenden Begriff handelt (BGH NStZ 2009, 457; von Bubnoff, a.a.O. S. 12).

  • EuGH, 28.09.2006 - C-150/05

    van Straaten - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09
    C-150/05 van Straaten NJW 2006, 3406; Urteil vom 18.7.2007 - C- 367/05 Rs. Kraaijenbrink NJW 2008, 164; EuGH Urteil vom 18.7.2007 - C - 288/05 Kretzinger NJW 2007, 3412).

    Diese Voraussetzungen können beispielsweise erfüllt sein bei der Ausfuhr von Betäubungsmitteln aus dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates und der Einfuhr derselben Betäubungsmittel in einen anderen Vertragsstaat (EuGH, Urteil vom 9.3.2006- Rs. C-436/04 van Esbroeck Jz 2006, 1018; Urteil vom 28.9.2006 RS. C-150/05 van Straaten NJW 2006, 3406), bei der Übernahme geschmuggelten ausländischen Tabaks in einem Vertragsstaat sowie der Einfuhr in einen anderen Vertragsstaat und der dortige Besitz, wobei der Beschuldigte von Anfang an vorhatte, den Tabak nach der Verbringung in den ersten Vertragsstaat zu einem endgültigen Bestimmungsort zu transportieren (EuGH Urteil vom 18.7.2007 Rs. C-288/05 Kretzinger NJW 2007, 3412).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-436/04

    Van Esbroeck - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09
    Die materiellen Taten müssen in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie nach ihrem Zweck einen unlösbaren Komplex bilden, unabhängig von der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen oder von dem geschützten rechtlichen Interesse (EuGH, Urteil vom 9.3.2006 - Rs. C-436/04 Van Esbroeck Jz 2006, 1018; EuGH Urteil vom 28.9.2006 - C - 467/04 Rs. Gasparini NJW 2006, 3403; Urteil vom 28.9.2006 RS.

    Diese Voraussetzungen können beispielsweise erfüllt sein bei der Ausfuhr von Betäubungsmitteln aus dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates und der Einfuhr derselben Betäubungsmittel in einen anderen Vertragsstaat (EuGH, Urteil vom 9.3.2006- Rs. C-436/04 van Esbroeck Jz 2006, 1018; Urteil vom 28.9.2006 RS. C-150/05 van Straaten NJW 2006, 3406), bei der Übernahme geschmuggelten ausländischen Tabaks in einem Vertragsstaat sowie der Einfuhr in einen anderen Vertragsstaat und der dortige Besitz, wobei der Beschuldigte von Anfang an vorhatte, den Tabak nach der Verbringung in den ersten Vertragsstaat zu einem endgültigen Bestimmungsort zu transportieren (EuGH Urteil vom 18.7.2007 Rs. C-288/05 Kretzinger NJW 2007, 3412).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-288/05

    Kretzinger - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09
    C-150/05 van Straaten NJW 2006, 3406; Urteil vom 18.7.2007 - C- 367/05 Rs. Kraaijenbrink NJW 2008, 164; EuGH Urteil vom 18.7.2007 - C - 288/05 Kretzinger NJW 2007, 3412).

    Diese Voraussetzungen können beispielsweise erfüllt sein bei der Ausfuhr von Betäubungsmitteln aus dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates und der Einfuhr derselben Betäubungsmittel in einen anderen Vertragsstaat (EuGH, Urteil vom 9.3.2006- Rs. C-436/04 van Esbroeck Jz 2006, 1018; Urteil vom 28.9.2006 RS. C-150/05 van Straaten NJW 2006, 3406), bei der Übernahme geschmuggelten ausländischen Tabaks in einem Vertragsstaat sowie der Einfuhr in einen anderen Vertragsstaat und der dortige Besitz, wobei der Beschuldigte von Anfang an vorhatte, den Tabak nach der Verbringung in den ersten Vertragsstaat zu einem endgültigen Bestimmungsort zu transportieren (EuGH Urteil vom 18.7.2007 Rs. C-288/05 Kretzinger NJW 2007, 3412).

  • EuGH, 28.09.2006 - C-467/04

    Gasparini u.a. - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09
    Die materiellen Taten müssen in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie nach ihrem Zweck einen unlösbaren Komplex bilden, unabhängig von der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen oder von dem geschützten rechtlichen Interesse (EuGH, Urteil vom 9.3.2006 - Rs. C-436/04 Van Esbroeck Jz 2006, 1018; EuGH Urteil vom 28.9.2006 - C - 467/04 Rs. Gasparini NJW 2006, 3403; Urteil vom 28.9.2006 RS.

    Die Vermarktung geschmuggelter Ware in einem Mitgliedstaat im Anschluss an ihre Einfuhr in einen anderen Mitgliedstaat kann Bestandteil derselben Tat i.S.d. Art. 54 SDÜ sein (EuGH Urteil vom 28.9.2006 - C - 467/04 Rs. Gasparini NJW 2006, 3403).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09
    Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum uO erzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard (BVerfGE 63, 332; NJW 1991, 1411).
  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09
    Zudem hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in den beiden Entscheidungen vom 30.3.2001 (Az. 342/00 = NStZ 2001, 346 und StB 4/01 und 5/01 = NStZ 2002, 328) ausgeführt, er neige dazu, auch bei einem Organisationsdelikt mehrere prozessuale Taten anzunehmen, wenn nur einzelne Betätigungen des Beschuldigten als Mitglied einer solchen Organisation Gegenstand der früheren Anklage und der früheren gerichtlichen Untersuchung war und der Angeklagte nicht darauf vertrauen durfte, dass durch das zuerst eingeleitete Verfahren alle Betätigungsakte für die Vereinigung erfasst wurden.
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09
    Es gebietet daher zugleich, fremde Rechtsordnungen und Rechtsanschauungen grundsätzlich zu achten (BVerfGE 108, 129, 136).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

  • BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren

  • OLG München, 16.08.2016 - 1 AR 252/16

    Nach dem Putsch: Zulässigkeit von Auslieferungen in die Türkei im Hinblick auf

    Dass die in der Türkei gegen den Verfolgten verhängte Freiheitsstrafe den Strafrahmen von § 222 des deutschen Strafgesetzbuchs um 1 Jahr übersteigt, macht die Auslieferung nicht gem. § 73 IRG unzulässig (vgl. die Übersicht Schomburg/Lagodny § 73 Rn. 60, insbes. Beschluss des OLG Köln vom 29.10.2009 - 6 AuslA 77/09).
  • OLG Celle, 23.05.2018 - 2 AR (Ausl) 21/18

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Polen

    Ob durch die weitere Verurteilung des Verfolgten durch das Berufungsgerichts Plock vom 22.12.2017, das auf die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Ciechanow vom 31.03.2017 ergangen ist, gegen das Doppelverfolgungsverbot verstoßen worden ist und die in diesem Verfahren erlittene Untersuchungshaft auf die in dem Europäischen Haftbefehl genannte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, haben die polnischen Justizbehörden zu klären (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 28.10.2009, 6 AuslA 77/09).
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